Jungschützen-Schießen
Und wieder wird geht es um die Königs- und Prinzen-Würde: dieses Mal mit unserer Zukunft – den Jungschützen.
Start des Schießens ist um 19:00 Uhr, vorher Anmeldung zum Schießen und Umlage
Mit der Bitte um Beachtung:
§ 27 III WaffG schreibt bei Schützen unter 18 Jahren personenbezogene
Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung der Kleinkaliberwaffe vor.
Spätestens vor Beginn des Schießens sind Genehmigungen der Sorge -bzw.
Erziehungsberechtigten (beide Elternteile (falls vorhanden)) schriftlich vorzulegen und
während der Dauer des Schießens aufzubewahren (keine Ausnahme!).
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist von jedem Schützen (auch ü18) mitzuführen
Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Gegen einen Unkostenbeitrag von 10,– € gibt es Getränke und leckere Würstchen.
Allen Schützen ein sicheres Auge und eine feste Hand. Horrido!
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